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Johann Kern, jo_k@gmx.net

Widersprüche im Grundgesetz - schwere Folgen

Die Gesetze sind ein Leitfaden für die Gerichte. Ein Gesetzessystem muß logisch sein. Wenn die Gesetze einer dem anderen widersprechen, dann könnte man meinen, dass die Gesetzgeber selber nicht wissen, was sie wollen. Leider, ist das nicht so. Widersprüche in ein System von Gesetzen werden nicht selten mit Absicht eingebaut.

Das Grundgesetz gaben uns die Amerikaner. Vielleicht deswegen ist es voller Widersprüche. Sie waren bestrebt vorzutäuschen, dass die Gesetze demokratisch sind. Aber eine wirkliche Demokratie in Deutschland zu schaffen hatten sie keine Absicht.

Der vielleicht widersprüchlichste Art. 38-1

Sein Wortlauf:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

Klingt doch nicht schlecht, oder?..

Bleiben wir aber sachlich. Es geht hier um unsere Gesetzgeber, um unsere angebliche Vertreter, um die „Volksvertreter“.

Es scheint hier alles deutlich und klar gesagt zu sein – solange man nicht überlegt. Wenn man aber genauer hinschaut, dann sieht man, das hier keine Lösungen, sondern nur Wünsche ausgesprochen sind. Wünsche von naiven Menschen.

Waren die Amerikaner naiv? Nein, das waren sie nicht. Alle ihre „Fehler“ haben ein System. Die „Fehler“ sind so ausgeklügelt, daß in der BRD zwangsläufig eine Diktatur entstehen muß. Nicht einfach eine Diktatur, eine spezielle. Eine Diktatur der Hintermänner. Deep State. Gerade das ist auch passiert. „Der CSU-GroKo-Führer, der eklige Horst Seehofer, bezeichnete 2016 die Regierung Merkel, der seine Partei CSU angehört, als "Herrschaft des Unrechts" und am 20. Mai 2010 gab er im ARD-Fernsehen (Pelzig …) zu, dass die BRD-Regierungen anonymen, nichtgewählten Strippenziehern dienen und deshalb die gewählten BRD-Regierungen "nichts entscheiden" dürften“ (http://concept-veritas.com/nj/18de/multikultur/002_welt_offiziell_merkelregierung_ist_eine_verbrecherregierung.htm)

Gesetze müssen Lösungen darstellen – keine Wünsche. Ein Institut der Volksvertreter muß bestimmten Bedingungen entsprechen, damit ein Vertreter wirklich ein Diener des Volkes sein wird und sein kann.

Muss ein Vertreter Rechte und Pflichte haben?

Wenn er keine Rechte hat, kann er nichts machen. Wenn er keine Pflichten (vor dem Volk) hat, brauchen wir ihn nicht, und wir können ihn auch nicht zur Verantwortung ziehen.

Wie bekommt ein Vertreter seine Rechte und Pflichten?

Nur durch einen schriftlichen Vertrag. Wer keinen Vertrag mit seinem Auftraggeber hat und sich als  Vertreter ausgibt, ist laut Gesetz ein Hochstapler. Wenn im GG kein schriftlicher Vertrag des Volksvertreters mit seinem Wahlkreis vorgesehen ist, muß man vermuten, daß man aus ihm einen Hochstapler machen wollte.

Lesen wir jetzt noch einmal den ersten Satz des Art. 38-1 durch:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“.

Sie werden nur gewählt. Die Wahlen können einen Auftrag nicht ersetzen, und schon gar nicht einen schriftlichen. Die Wahlen bestimmen weder ihre Rechte, noch Pflichten. Was dürfen sie den machen? Was müssen sie machen? Vor wem sind sie verantwortlich?

Keine Antwort.

Lesen wir nun den zweiten Satz noch mal durch:

„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“

Wer kann ein Vertreter des ganzen Volkes sein?

Nur der, wer von dem ganzen Volk einen Auftrag bekommen hat. Einen schriftlichen Auftrag, in dem seine Aufgaben (seine Pflichten) beschrieben sind, und seine Verantwortung beim nicht erfüllen seiner Aufgaben. Aber die Abgeordneten des Bundestages haben weder einen schriftlichen Auftrag vom ganzen Volk, noch von ihrem Wahlkreis!

Wer ist der, der an seinen Auftrag nicht gebunden ist?

Alles mögliche, nur kein Vertreter. Ein Vertreter muß an seinem Auftrag gebunden sein. Nur ein (schriftlicher) Auftrag macht ihn zum Vertreter. Nur ein schriftlicher Auftrag gibt ihm seine Rechte und seine Pflichten.

Wer ist der, wer nur seinem Gewissen unterworfen ist?

Ein Mensch, der keine Aufgabe zu erfüllen hat und vor niemanden eine Verantwortung trägt. Vielleicht ist er ein König? Oder ein Geistesbehinderte? Auf jeden Fall kann er kein Vertreter sein. Ein Vertreter muss seinem Auftrag unterworfen sein, nicht seinem Gewissen. Ein Auftrag kann man überprüfen. Wie können wir etwas über sein Gewissen feststellen? Hat er überhaupt ein Gewissen?

Wer sind den die Abgeordneten des Bundestages? Sie haben weder eine Aufgabe noch eine Verantwortung! Wer sind sie? Passt hier eine andere Antwort außer der, dass sie alle Hochstapler sind?

Klar waren die Amerikaner, die uns das Grundgesetz gaben, keine Dummköpfe. Diese Widersprüche in diesen zwei Sätzen haben sie mit Absicht eingebaut. Sie haben uns anstatt Volksvertreter Hochstapler gegeben. Damit wir keine wirkliche  Demokratie bekommen würden, nur eine Scheindemokratie, in der jeder Willkür eine freie Laufbahn gegeben ist. Anders gesagt – eine Diktatur.

Man muss noch sagen, dass es den Art. 38-3 gibt, in dem steht:

(3) „Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz“.

Man könnte meinen, dass dort vielleicht alles in Lot gebracht wird. Aber ein Bundesgesetz darf dem Grundgesetz nicht widersprechen. Also bleiben die MdB ohne Volksaufträgen und ohne Verantwortung vor dem Volk. Mit einem Wort: Hochstapler. Keine legitime Vertreter.

Wer sind unsere so genannte Volksvertreter?

Eine Antwort haben wir schon – Hochstapler. Aber diese Hochstapler haben wir gewählt, damit sie unsere Gesetze machen! Sie haben diese Position durch einen Betrug erreicht. Das war keine richtige Aufgabe, weil sie nicht konkret bestimmt ist und nicht schriftlich festgehalten wurde. Das war eine organisierte Abtretung der Rechte des Volkes an die sogenannte Volksvertreter, zu der das Volk gezwungen wurde durch Betrug.  

Auch eine Abtretung der Rechte muß eine schriftliche Form haben. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Dies ist auch unmöglich, weil man es nicht begründen kann.

Wenn aber dies schriftlich gemacht wäre - die Abtretung der Rechte macht keinen zum Vertreter. Er wird kein Diener, sondern ein Souverän, also ein kleiner König.  Ein Volksvertreter muß ein Diener des Volkes sein.

Man kann die Sache betrachten wie man will – sie bleibt ein Betrug. Dem Volk wurde eingetrichtert, daß die Wahlen einem Auftrag gleich sind. Sind sie aber nicht. Im Falle eines Auftrags verliert das Volk seine Rechte nicht, weil es die Erfüllung des Auftrags jeder Zeit kontrollieren kann. Es kann den Vertreter nicht nur feuern, wenn es sein muß, sondern auch vor Gericht stellen. Die Wahlen sind ein Betrug, weil dem Volke suggeriert wurde, daß es nach den Wahlen nichts mehr machen kann.

Die Wahlen sind und bleiben ein Betrug, aber nichtsdestoweniger haben wir sie gewählt, auserwählt.

Wer sind auserwählte Menschen, die keinen Vertrag haben? Sind sie nicht eine Art Aristokratie? Eine Art adelige, aber ohne Weitergabe ihrer Rechte an ihre Kinder?

Die Adeligen wurden irgendwann vom König auserwählt wegen besonderen Verdiensten. Ihre Kinder haben ihre Rechte vererbt und waren stolz auf ihre Vorfahren. Sie haben nie gedacht, dass sie ihre Rechte auf eine unehrliche Weise bekommen haben.

Was ist aber mit den heutigen Auserwählten, mit den „Volksvertretern“? Denken sie das Gleiche, sind sie stolz auf sich?

Nein. Sie wissen ganz gut, dass sie ihre Rechte infolge eines Betrugs bekommen haben. Sie wissen, daß sie die Rechenschaft nicht dem Volke schuldig sind, sondern irgendwelchen Hintermännern, die diesen Betrug organisiert haben und ihn unterhalten. Die „Volksvertreter“ sind nur Marionetten in ihren Händen. Sie wissen, dass sie Betrüger und Mittäter des Betrugs sind.

Betrüger und Mittäter haben keinen Stolz. Sie wissen, dass sie gemeine Schufte sind.

Wenn die Volksvertreter keine konkreten Aufgaben und keine Verantwortung vor ihrem Wahlkreis haben werden, der sie jeder Zeit absetzen darf, können sie auch nie Diener des Volkes sein. Und wenn sie das nicht sind, werden sie zum Spielzeug der Hintermänner, zu Verrätern des Volkes. Herren über sich darf das Volk nicht dulden, wenn es ein richtiger Souverän sein will.

Nirgendwo, in keinem Artikel des Grundgesetzes wird gesagt, daß etwas aufgrund der Aufträge des Volkes geschieht. Nie wird im Bundestag behauptet, daß sie Aufträge des Volkes diskutieren oder bestrebt sind sie zum Gesetz zu machen.

Die Macht in der BRD kommt nicht vom Volke aus, sie basiert nicht auf Aufträgen des Volkes, sie ist ein Produkt der Tätigkeit einer gemeiner Hochstaplerbande.

Was darf die Regierung?

Schauen wir uns jetzt den Art. 65 an.

Satz 1. „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“.

Dieser Satz wurde einfach aus der Luft gegriffen. Und er ist nicht beendet. Er ist mit nichts begründet. Höchstens mit der Tradition. Die Kanzlers haben schon immer die Richtlinien der Politik bestimmt. Aber die Verantwortung trugen sie vor den Königen. Vor wem trägt er sie jetzt?

Wenn die Macht vom Volke ausgehen würde, müsste hier zusätzlich stehen: Aufgrund der Aufträge des Volkes. Und hier müsste stehen, wie er seine Verantwortung ablegt. Aber da steht überhaupt nichts. Seine Tätigkeit ist mit nichts begrenzt. Der Kanzler kann machen, was er will. Er ist keinem etwas schuldig. Für was trägt er denn die Verantwortung? Vor wem?  Für nichts und vor keinem.

Er darf Willkür betreiben! Und das haben alle Kanzler in der BRD gemacht, jeder auf seine Weise.

Auf betrügerische Weise, dank den Widersprüchen im Grundgesetz, dank den nicht beendeten Sätzen haben sie diktatorische Rechte. Vor dem Volke müssen sie sich nicht verantworten.

Satz 2. „Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung“.

Auch hier wird über die Aufträge des Volkes kein Wort verloren. Was machen die Minister? Sie machen was sie wollen, sie betreiben Willkür, aber „innerhalb der Richtlinien des Kanzlers“.  Dem Volk müssen sie keine Beachtung schenken.

Kein Wunder, dass die heutige Kanzlerin noch vor ihrer Wahl behauptet hat, daß die Meinung des Volkes für ihre Ziele „nicht hilfreich“ ist.

In Deutschland gibt es schon mehrere Jahre hohe Arbeitslosigkeit. Der Logik nach müsste man alles erdenkliche machen, um die Arbeitslosigkeit zu mindern. Es wird aber das Umgekehrte gemacht.

Die heutige Kanzlerin ist eine Kanzlerin nicht für das Volk, sondern für die Asylsuchende aus allen Herrenländern geworden. Sie gewährt das Asylrecht fast für jeden, der es haben will. Hauptsache, er ist kein Deutschabstämmige. Dann darf er nach Deutschland kommen.

Wer zahlt für das alles? Vielleicht, die Kanzlerin selbst? Nein, das zahlt das Volk, dessen Meinung für sie „nicht hilfreich“ ist.

Alles, was die Regierung macht, basiert nicht auf Aufträgen des Volkes, kommt nicht vom Volke aus und ist deshalb nicht legitim.

Es wird nicht nur jeder hereingelassen. Sie werden angelockt in ihren Heimatländern mit Versprechungen für Unterkunft und Verpflegung. Soll das eine Sorge um das deutsche Volk sein?

Nein, aber das hat bestimmt ein Ziel. Und weil es nicht für das deutsche Volk vom Nutzen sein kann, kann es nur gegen das deutsche Volk gerichtet sein.

Noch in der Schule haben wir alle über Religionskriege gelernt. Wir wissen, dass zwei Religionen in einem Land sehr schwer miteinander auskommen. Sogar die Reformation von Martin Luther, bei der es um Auseinandersetzungen innerhalb der christlichen Religion ging, führte schließlich zum 30-järigen Krieg. Was kann man erwarten, wenn sehr verschiedene Religionen in einen unausweichlichen Kontakt kommen?

Die Türken haben noch vor mehr als 20 Jahren auf ihren Demonstrationen in deutschen Städten halslaut  prophezeit „Deutschland wird Türkei“. Von diesem Ziel haben sie sich bis jetzt nicht abgesagt. Sie warten nicht nur auf ihre Stunde, sie vorbereiten sie tagtäglich vor.

Was macht die Regierung dagegen? Sie freut sich der „Vielfalt“ und bringt neue Millionen Muslime ins Land.  

Wenn das kein Verbrechen ist, was ist es denn?

Vor etwa 30 Jahren, als es nur 40 Tausend Immigranten aus der DDR gab, sprach man über einen Versuch der Destabilisierung der BRD. Jetzt, als es jährlich Millionen Asylsuchenden gibt, sind sie eine Bereicherung.  Und die selben Politiker, die damals angeblich besorgt waren, machen jetzt alles, um Deutschland noch mehr zu destabilisieren.

Und was machen die Medien, die angeblichen Berichterstatter? Sie sind die Vorarbeiter der Politik. Die Medien können jede Lüge begründen. Sie müssen sie nur tausendmal wiederholen. Die sogenannten Politiker reden den Medien alles nach. Es gibt plötzlich ein Grundrecht auf Asyl. Von wo ist dieses „Recht“ gekommen? Es wurde von den Medien einfach aus der Luft gegriffen. Von den Medien, die seit 1945 die einzigen wirklichen Gesetzgeber sind.

Die Lüge über die sogenannte Demokratie kann man nicht mehr lange verbergen. Irgendwann wird es zu einer Explosion kommen.

Man könnte aber ganz leicht von oben die Wogen versuchen zu glätten. Man müsste nur den „Volksvertretern“ dringend empfehlen sich an ihre Wahlkreise zu wenden und sich schriftliche Aufträge des Volkes zu besorgen.

Daß dies die angeblichen Volksvertreter nicht machen möchten, ist klar. Wenn sie das machen würden, würden sie sich mit einem Schlag aus „möchte gerne Könige“ in Volksdiener verwandeln, in wirkliche Volksvertreter.

Aber von diesem Vorschlag kann sich nur der von ihnen absagen, wer offen zu bekennen bereit ist, daß er keine wirkliche Demokratie haben will und das er ein Hochstapler ist und bleiben möchte.

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