Johann Kern, jo_k@gmx.net
Betr.: Zeichen der LHK 7942603384, Schreiben der LHK vom 28.10.2019
Sehr geehrter Herr Amtsleiter,
ich kann den Bearbeiter des oben genannten Schreibens nicht verklagen, weil er vermutlich aus Vorsicht (oder aus Feigheit?) seinen Namen nicht angegeben hat. Die Angabe der Liste der Bearbeiter ersetzt nicht die Angabe des Namens.
Ich kann auch die LHK nicht verklagen, weil auch in diesem Fall keiner persönlich zur Verantwortung herangezogen werden kann.
Aber ich kannSie verklagen - wegen Missachtung Ihrer Pflichten und Mittäterschaft bei der Erpressung.
Sie können keine unbegründeten Geldforderungen verschicken. Das wissen Sie und das wissen Ihre Mitarbeiter. Wenn sie irgendwelche Begründungen haben, dann scheuen sie sich auch nicht den Namen des Bearbeiters anzugeben. Wenn sie aber wissen, dass die Richter keinen Grund haben und die Zahlungen an die LHK grundlos verlangt werden, dann versuchen sie Druck auszuüben ohne Angabe des Bearbeiters.
Das habe ich festgestellt, als nach meiner Klage gegen die Lüge des Radio Ihr Amt von mir Geld bekommen wollte. Ich habe Ihnen damals geschildert, dass das Radio versucht die Fotos, auf welchen steht „Deutsche, wehrt euch! Kauft nicht bei den Juden“, als Nachweis eines unbegründeten Boykotts auszugeben. Ich habe dem Gericht erklärt, dass wenn es keinen Grund gegeben hat, kann man nicht schreiben „wehrt euch!“ Wenn vorher nichts passiert ist, kann man sich nicht wehren. Ich habe auch den Grund angegeben, was vorher passiert ist: Vor einer Woche vor diesem deutschen Boykott hat das Weltjudentum (in Wirklichkeit - die Finanzjuden) Deutschland den Krieg und auch einen Handelsboykott erklärt (am 23.03.33. In der Presse – am 24.03.33).
Im Gerichtssaal musste die Richterin und der Vertreter des Radio anerkennen: Ja, das Radio lügt.
Aber in ihrem Büro hat sich die Richterin alles anders überlegt, sie hat den Gerichtsprotokoll gefälscht und von mir die Gerichtskosten verlangt, - so, als ob ich den Prozess verloren hätte.
Die zweite Instanz hat (angeblich aus formellen Gründen) die Richterin unterstützt.
Darauf habe ich den Richtern erklärt, dass ihre Aufgabe nicht den Kläger, sondern die Verbrecher zu verfolgen ist, und zwar egal in welcher Form der Nachweis über das Verbrechen geliefert wurde. Gleichzeitig habe ich sie der Mittäterschaft beschuldigt.
Diese meine Behauptung konnte die zweite Instanz nicht parieren. Der Prozess blieb praktisch unvollendet. Aber die verbrecherischen Richter haben danach Ihr Amt eingeschaltet. Sie schickten mir eine Geldforderung - mit Angabe des Bearbeiters.
Ich habe der LHK erklärt, dass die Richter auf meinen Widerspruch nicht geantwortet haben, dass die Sache unvollendet ist, aber es half nicht. Nach einigem hin und her sah ich mich gezwungen der LHK die ganze Sache zu erklären. Danach haben Ihre Bearbeiter verstanden, dass ich auch sie zu Mittätern machen kann.
Danach bekam ich die gleiche Forderung ohne Angabe des Bearbeiters.
Ich musste darauf der LHK (Ihnen?) erklären, dass eine Forderung ohne Angabe des Bearbeiters einem offiziellen Brief ohne Unterschrift gleich ist. Ein Brief ohne Unterschrift hat keine Kraft. Darauf bekam ich die Forderung noch mal mit der Angabe der Liste Ihrer Bearbeiter.
Ich musste der LHK (Ihnen?) noch mal erklären, dass die Angabe der Liste der Bearbeiter nicht der Angabe des Bearbeiters gleich ist. Ich kann eine Liste nicht verklagen. Verklagen kann man nur einen, den Bearbeiter.
Danach haben die Versuche der Erpressung seitens der LHK aufgehört. Sie wussten also, was sie taten.
Aber es war noch eine Sache im Gang: Ich hatte den Online-Spiegel wegen der Lüge und antideutscher Propaganda verklagt. Die Richterin (des Verwaltungsgerichts) gab an, dass sie in dieser Sache nichts machen kann. Mir wurde gesagt, dass ich mich an ein Strafgericht wenden muss. Die Richterin hat mir vorgeschlagen die Sache ohne öffentliche Verhandlung zu beenden. Ich stimmte zu. Danach aber bekam ich eine Ladung zur öffentlichen Verhandlung. In der „Verhandlung“ sagte mir die Richterin das gleiche, was sie mir schon vorher schriftlich mitgeteilt hatte: sie könne nichts machen. Die „Verhandlung“ dauerte nicht mal drei Minuten.
Als ich die Kostenrechnung von der Richterin bekam, teilte ich ihr mit, dass meiner Meinung nach der einzige Sinn der „Verhandlung“ war - die Kosten des Gerichts zu erhöhen. Ich sollte finanziell bestraft werden, weil ich wagte gegen die Lüge der Medien zu klagen. Ich schrieb - sie habe die unnötige „Verhandlung“ veranstaltet, sie soll sie auch bezahlen. Ihre Tat habe ich als Erpressung höheren Kosten bezeichnet.
Auf diesen Widerspruch hat die Richterin nicht geantwortet. Sie kann es nicht.
Aber danach bekam ich die Forderung der LHK. Und zwar sofort ohne Angabe des Bearbeiters. Auf solche Forderungen muss ich nicht antworten: Das ist ein „Brief ohne Unterschrift“. Und ich habe nicht geantwortet. Bald darauf bekam ich die Ankündigung der Volstreckung – ohne Angabe des Bearbeiters, aber mit einer Liste aller Ihrer Bearbeiter.
Sie wissen also, dass das keine gesetzliche Forderung ist, sondern eine gesetzwidrige Erpressung.
Wie oft soll ich (Sie?) Ihre Mitarbeiter aufklären, dass die Angabe der Bearbeiters ein muss ist?!
Wenn ich noch ein mal von der LHK eine ungesetzliche Forderung ohne Angabe des Bearbeiters bekomme, werde ichSie verklagen – weil Sie Ihren Amtspflichten nicht nachgehen und nicht aufpassen, dass alle Formalitäten eingehalten werden. Damit machen Sie sich außerdem der Mittäterschaft an der Erpressung schuldig, die Ihre Mitarbeiter begehen. Und weil Sie das zusammen mit der verbrecherischen Richterin machen, werden Sie vermutlich nicht als Einzeltäter, sondern als Mitglied einer Bande eingestuft.
Wenn die Justiz nicht die Verbrecher, sondern die Kläger verfolgt, verwandelt sie sich aus einem Organ der Gerechtigkeit in ein Organ der Unterdrückung des Volkes.
Ich werde diesen Brief im Internet verbreiten, damit alle verstehen können, dass wenn die LHK keine gerechte Kosten des Gerichts verlangt, wenn die LHK den Bearbeiter nicht angibt, dann kann der Amtsleiter bestraft werden.
MfG
Johann Kern